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   VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10   

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VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10 (https://dejure.org/2012,24253)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2012 - 7 K 2259/10 (https://dejure.org/2012,24253)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 7 K 2259/10 (https://dejure.org/2012,24253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Nachbarliche Belange; materielle Präklusion; Anforderungen an das eine Präklusion eröffnende Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

    Auszug aus VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10
    Die verletzten Normen seien auch drittschützend: Die Einstufung eines Baugebiets als "W 2 o" sei, soweit dadurch eine Ein- und Zweifamilienhausbebauung vorgeschrieben sei, nach der Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09) drittschützend.

    Der Hinweis der Kläger auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5.6.2009 (2 Bs 26/09, juris) stellt dies nicht in Frage, da Gegenstand der dortigen Entscheidung insgesamt nur war, dass die Befreiung von einer durch einen neuen Bebauungsplan - nicht Baustufenplan - mit Blick auf Nachbarbelange festgesetzten Zwei-Wohnungsklausel den Nachbarn eines Bauvorhabens in seinen subjektiven Rechten verletzen kann.

    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, der in Baustufenplangebieten entsprechende Anwendung findet , enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt innerhalb des betroffenen Baugebiets Nachbarn einen Anspruch auf Aufrechterhaltung einer typischen Prägung des Baugebiets, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widerspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, 4 B 86/01, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris Rn. 11; Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08, juris Rn. 13 f.).

    Die maßgebliche Eigenart eines Baugebiets ergibt sich zum einen aus seiner allgemeinen Zweckbestimmung, zum anderen wird sie durch die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans geprägt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtschau der Vorgaben des Plans mit der jeweiligen örtlichen Situation, in die das Gebiet "hineingeplant" worden ist, sowie mit dem jeweiligen Planungswillen, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, 4 C 34/86, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Sie ist nur insoweit beachtlich, als sie sich im Rahmen der durch die Festsetzungen zum Ausdruck gebrachten städtebaulichen Ordnungsvorstellungen für das Baugebiet hält (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O.; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 15 Rn. 8; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a. a. O., § 15 BauNVO Rn. 12).

    Ein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets liegt vor, wenn die Unangemessenheit des Vorhabens gegenüber dem von dem Plangeber gezogenen Rahmen bei objektiver Betrachtungsweise augenscheinlich ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.1.2010, 2 Bs 242/09; Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen

    Auszug aus VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10
    Davon kann erst die Rede sein, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris Rn. 7, m. w. N.).

    An diesem Grundsatz ist auch nach Inkrafttreten der Neufassung der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 festzuhalten, (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, a. a. O., Rn. 8).

    Auch erzeugt das Nebeneinander einer eingeschossigen und einer zweigeschossigen Bebauung mit Staffelgeschoss noch keine erdrückende Wirkung (zum Nebeneinander von eingeschossiger und dreigeschossiger Bebauung: OVG Hamburg, Beschl. v. 26.09.2007, 2 Bs 188/07, juris Rn. 12).

  • OVG Hamburg, 15.04.2009 - 2 Bs 40/09

    Keine nachbarschützende Wirkung einer Verordnung zur Erhaltung baulicher Anlagen

    Auszug aus VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10
    Hieraus lässt sich nicht auf einen spezifischen Willen des Plangebers schließen, die Bebaubarkeit von Grundstücken zum Schutz der Nachbarschaft auf höchstens den Anteil der Grundstücksfläche zu beschränken, der sich aus der Baustufentafel für das betroffene Gebiet ergibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.3.2010, 2 Bs 30/10; Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, juris Rn. 4; Beschl. v. 6.6.2007, 2 Bs 97/07).

    Erst wenn die Einsichtsmöglichkeiten ein ganz außergewöhnliches Maß erreichen, sind sie als rücksichtslos zu bewerten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, 2 Bf 359/98, juris Rn. 74).

  • OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98

    Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der

    Auszug aus VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10
    Erst wenn die Einsichtsmöglichkeiten ein ganz außergewöhnliches Maß erreichen, sind sie als rücksichtslos zu bewerten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.2009, 2 Bs 40/09, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Urt. v. 17.1.2002, 2 Bf 359/98, juris Rn. 74).
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10
    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, der in Baustufenplangebieten entsprechende Anwendung findet , enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt innerhalb des betroffenen Baugebiets Nachbarn einen Anspruch auf Aufrechterhaltung einer typischen Prägung des Baugebiets, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widerspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, 4 B 86/01, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris Rn. 11; Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08, juris Rn. 13 f.).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10
    Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtschau der Vorgaben des Plans mit der jeweiligen örtlichen Situation, in die das Gebiet "hineingeplant" worden ist, sowie mit dem jeweiligen Planungswillen, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, 4 C 34/86, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O., Rn. 13).
  • OVG Hamburg, 28.07.2009 - 2 Bs 67/09

    Hofgemeinschaft; Bebauung des Nachbargrundstücks, Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10
    Nach dem ausdrücklich erklärten Willen des Gesetzgebers soll sie Nachbarn subjektive Rechte grundsätzlich nur in den Grenzen des § 71 Abs. 2 HBauO vermitteln (vgl. Bü-Drs. 18/2549, S. 68; OVG Hamburg, Beschl. v. 28.7.2009, 2 Bs 67/09, juris Rn. 13).
  • OVG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Bs 154/08

    Normenklarheit; Bebauungsplan; normative Geltung; Nachbar; Anspruch auf

    Auszug aus VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10
    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, der in Baustufenplangebieten entsprechende Anwendung findet , enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt innerhalb des betroffenen Baugebiets Nachbarn einen Anspruch auf Aufrechterhaltung einer typischen Prägung des Baugebiets, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widerspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, 4 B 86/01, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris Rn. 11; Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08, juris Rn. 13 f.).
  • OVG Hamburg, 02.09.2010 - 2 Bs 144/10

    Hamburger Bauordnung enthält kein subjektives Recht des Nachbarn auf eine

    Auszug aus VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10
    Soweit die Kläger auf das Erscheinungsbild des Baugebietes bzw. einen Ortscharakter abstellen, übersehen sie, dass nur die konkrete örtliche Situation gebietsprägend sein kann, wie sie der Plangeber bei der Überplanung in den 50er Jahren angetroffen hat, und dies auch nur insoweit, als sie Eingang in den Planungswillen und ihren Ausdruck in den getroffenen Festsetzungen gefunden hat (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2010, 2 Bs 144/10; Beschl. v. 8.10.2009, 2 Bs 176/09).
  • OVG Hamburg, 08.10.2009 - 2 Bs 176/09
    Auszug aus VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10
    Soweit die Kläger auf das Erscheinungsbild des Baugebietes bzw. einen Ortscharakter abstellen, übersehen sie, dass nur die konkrete örtliche Situation gebietsprägend sein kann, wie sie der Plangeber bei der Überplanung in den 50er Jahren angetroffen hat, und dies auch nur insoweit, als sie Eingang in den Planungswillen und ihren Ausdruck in den getroffenen Festsetzungen gefunden hat (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2010, 2 Bs 144/10; Beschl. v. 8.10.2009, 2 Bs 176/09).
  • OVG Sachsen, 17.02.2006 - 2 BS 217/05
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 3 S 2016/07

    Präklusion im Baurecht

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1998 - 8 S 722/98

    Einwendungsausschluß gegen Baugenehmigung - Anforderungen an die Darlegung von

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung -

  • OVG Hamburg, 28.01.1999 - 2 Bf 36/97
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